Bei Veranstaltungen, die nicht innerhalb den genehmigten Räumen und innerhalb der genehmigten Freiflächen nach dem Gaststättenrecht stattfinden ist über die jeweilige Gemeinde in der die Veranstaltung stattfindet eine Gestattung nach § 12 GastG zu beantragen.
Bitte achten Sie auf die frühzeitige Antragstellung. Antragsformulare erhalten Sie von der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Bei den Veranstaltungen sind die anliegenden Auflagen der Lebensmittelüberwachung einzuhalten, ebenso wie die beiliegenden Hinweise auf dem Merkblatt für Betreiber von Trinkwasseranlagen auf Festen, Märkten oder sonstigen nicht ortsfesten Anlagen.
Mit dem folgenden Link gelangen Sie auf die Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums, dort finden Sie einen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln.
http://www.stmug.bayern.de/lebensmittel/hygiene/doc/leitfaden_lebensmittel.pdf
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung bzw. der Abteilung Gesundheitswesen jederzeit zur Verfügung.
Wir über uns:
Johann Beck, Sachbearbeiter, Irmgard Eberl, Sachbearbeiter:
Gaststättenrecht
Johann Ecker, Lebensmittelkontrolleur:
Lebensmittelüberwachung für die Gemeinden:
Landau a.d.Isar, Eichendorf
Martin Fuchs, Lebensmittelkontrolleur:
Lebensmittelüberwachung für die Gemeinden:
Gottfrieding, Mengkofen, Moosthenning, Pilsting, Wallersdorf
Elisabeth Radulj, Lebensmittelkontrolleurin:
Lebensmittelüberwachung für die Gemeinden:
Dingolfing rechts der Isar, Reisbach, Simbach
Thomas Ruhstorfer, Lebensmittelkontrolleur:
Lebensmittelüberwachung für die Gemeinden:
Dingolfing links der Isar, Frontenhausen, Loiching, Mamming, Marklkofen, Niederviehbach